Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Herrn Martin Gaenslen, Zum Ringelgraben 15, 90768 Fürth (im Folgenden: Xplan genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Vertragssprache ist deutsch.

2. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Der Kunde kann Xplan hierfür entweder über das Bestellformular oder durch Übersendung des ausgefüllten Vordruckes per E-Mail oder Fax sein verbindliches Vertragsangebot zukommen lassen. Xplan kann das Angebot innerhalb von einer Wochen in Textform (E-Mail, Fax, Brief) oder durch Erbringung der Leistung annehmen. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

3. Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von Xplan nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen), hat Xplan nicht zu vertreten. Sie berechtigen Xplan dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann Xplan vom Vertrag zurücktreten. Xplan verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

4. Verantwortlichkeit des Kunden
Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an Xplan, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben. Der Kunde hält Xplan von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Xplan geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung. Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Xplan kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da Xplan keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.


5. Vertragslaufzeit und Kündigung

Es gilt die bei der Bestellung vereinbarte Vertragslaufzeit. Eine Kündigung seitens des Kunden oder Xplan aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Diese bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der tatsächliche Datenverkehr des Kunden unverhältnismäßig hoch ist und nicht seinen Angaben bei Vertragsschluss entspricht. Sollte Xplan seinen Dienst „Xplan als Service“ einstellen, wird der Kunde hiervon 3 Monate vor Schließung informiert und erhält die Möglichkeit, seine Daten zu sichern.

 

6. Urheberrechte

Die im Rahmen des geschlossenen Vertrages zur Verfügung gestellte Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht fließenden Rechte stehen allein der Xplan zu. Das Urheberrecht umfasst den vollständigen Programmcode der Software. Jede verändernde Vervielfältigung, Weitergabe, Änderung usw. ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Es ist dem Kunden untersagt, die Software zu anderen als den vereinbarungsgemäßen Zwecken zu verwenden. Xplan ist berechtigt, die Software im Rahmen von (notwendigen) Updates und Upgrades zu verändern. Diese Veränderungen unterliegen ebenfalls dem urheberrechtlichen Schutz.

 

7. Lizenzvereinbarung

Xplan wird dem Kunden nach Vertragsschluss alle für den Kunden erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für Xplan erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt Xplan die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher, zeitlich unbeschränkter Nutzungsrechte. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung von Xplan.? Dem Kunden ist weder die Unterlizenzierung noch der Vertrieb oder die Vervielfältigung gestattet.

 

 

8. Verfügbarkeit / Weiterentwicklung des Dienstes „Xplan als Service“

Xplan ist bemüht, seinen Dienst „Xplan als Service“ 7 Tage die Woche, außer Sonntags von 3 bis 9 Uhr, seinen Kunden zur Verfügung zu stellen. Xplan übernimmt jedoch keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit des angebotenen Dienstes, ist aber stets bemüht, diesen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. Xplan behält sich zudem vor, Änderungen an der Software vorzunehmen, soweit diese nicht die Kernleistungen des Vertrages beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Zudem sichert Xplan nicht zu, dass die angebotenen Dienstleistungen oder Teile davon von jedem Ort aus verfügbar gemacht werden und genutzt werden können. Der Kunde hat vor Vertragsschluss selbst dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

 


9. Haftung

9.1 Haftungsausschluss
Xplan sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

9.2 Besonderer Ausschluss

Xplan stellt seinen Kunden lediglich eine Nutzung einer Software zur Verfügung, die diese z.B. für die Arbeitszeiterfassung nutzen können. Xplan übernimmt hierbei jedoch keine Haftung für die Einhaltung besonderer gesetzlicher Bestimmungen wie z.B. dem Arbeitszeit- oder Einkommenssteuergesetz.

 

9.3 Datensicherung bei „Xplan als Service“
Xplan führt im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernimmt jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die vom Nutzer übermittelten Daten. Der Nutzer ist auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups seiner Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Xplan lässt bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und wird die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Xplan sichert jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die der Nutzer zugreift, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.

 

10. Schlussbestimmungen
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von Xplan in Fürth vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.